Jede Abenteuersportart hat bestimmte charakteristische Aspekte, und bei der Jagd ist das nicht anders. Es handelt sich um eine Aktivität, die besondere Fähigkeiten sowie eine Reihe von Voraussetzungen wie den Erwerb eines Jagdscheins erfordert.

Ähnlich wie bei anderen Lizenzen, beispielsweise dem Angelschein, unterliegt sie den von den Autonomen Gemeinschaften festgelegten Regeln. Diese legen die Gebühren, Gültigkeitsdauer, Gebiete und weiteren spezifischen Anforderungen fest, ebenso wie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung.

Besorgen Sie sich einen Angelschein

Es ist sehr wichtig, diesen Schein zu besitzen, wenn Sie jagen möchten, da Sie sonst mit einer Geldstrafe der Behörden rechnen müssen und natürlich das Jagen in diesem Moment untersagt wird. Die Jagdscheine können unterschiedlicher Art sein, die gängigsten sind:

  • Ohne Schusswaffe: Verwendung von Netzen, Hunden...
  • Mit Schusswaffe: gewöhnlich (Handjagd) oder mit Aufschlag (Feldjagd auf Rebhühner, Großwildjagd)
  • Falknerei
  • Jagd mit Meute
  • Rebhuhnjagd mit Lockvogel

Was die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Jagdscheins betrifft, ist selbstverständlich der Personalausweis unverzichtbar. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Voraussetzungen, die von den bei Jägern beliebtesten Autonomen Gemeinschaften gefordert werden:


 Großwildjagd

  • Extremadura. Sie müssen nachweisen, dass Sie in den zwei Jahren vor 1997 im Besitz von zwei Jagdscheinen waren, mittels einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung. Alternativ benötigen Sie ein Zertifikat, das bestätigt, dass Sie einen Kurs oder eine Prüfung in Gemeinschaften wie dem Baskenland, Asturien, La Rioja, Andalusien oder Navarra bestanden haben.
  • Kastilien-La Mancha. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, jedoch ist für Minderjährige die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds erforderlich. Wichtig ist der Besitz einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung. 
  • La Rioja. Bei erstmaliger Beantragung muss eine zweimal jährlich stattfindende theoretisch-praktische Prüfung abgelegt werden. Falls bereits ein Jagdschein vorhanden ist, muss eine Kopie davon zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden. 
  • Baskenland. Erforderlich sind die Befähigung zur Ausübung dieses Sports, eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie der obligatorischen Jagdversicherung.
  • Kastilien und León. Für die erstmalige Beantragung muss eine entsprechende Befähigung nachgewiesen werden. Falls Sie bereits Jäger in dieser Gemeinschaft sind, erhalten Sie zur Verlängerung ein ausgefülltes Formular mit Ihren Daten zugesandt, sodass Sie nur noch die entsprechende Gebühr entrichten müssen. Der Besitz der obligatorischen Jagdversicherung ist erforderlich.
  • Navarra. Für einen neuen Jagdschein müssen Sie eine Kopie des Personalausweises sowie ein Zertifikat über das Bestehen der entsprechenden Prüfung vorlegen, um den Schein in einer anderen Gemeinschaft beantragen zu können. Für die Verlängerung genügen eine Kopie des Personalausweises und die obligatorische Versicherung.
  • Madrid. In dieser Gemeinschaft müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen (Kopie des Personalausweises und der obligatorischen Haftpflichtversicherung).


 Beantragen Sie einen Waffenschein

Im letzten Jahr haben die Gemeinschaften Katalonien, Andalusien, Kastilien und León, Aragonien, die Balearen und die Valencianische Gemeinschaft eine Vereinbarung unterzeichnet, dank der Jäger und Angler nicht mehr verpflichtet sind, in jeder Autonomen Gemeinschaft einen separaten Jagd- oder Angelschein zu beantragen.